Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Vertragsschluss zu privaten Zwecken (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt mit Abgabe einer Bestellung bzw. Beauftragung, als Unternehmer zu handeln und die Ware/Leistung für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beziehen. Wir sind berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern (z. B. Firmenangaben, Handelsregisterauszug, USt‑IdNr.).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Unsere Produktdarstellungen, Konfiguratoren, Musterbilder und Preisangaben stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bzw. Anfrage.
Mit Absenden einer Bestellung/Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung in Textform bestätigen (z. B. per E‑Mail/Auftragsbestätigung) oder mit der Ausführung beginnen (z. B. Produktionsfreigabe, Versandbestätigung).
Sofern wir ein individuelles Angebot erstellen oder einen Kostenvoranschlag abgeben, ist dieses, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Bei individuell gefertigten Produkten richtet sich die Beschaffenheit nach den vereinbarten Spezifikationen (z. B. Maße, Material, Druckverfahren, Veredelung, Stückzahl, Stanzkontur, Prägung, Kaschierung). Maßgeblich sind Auftragsbestätigung, freigegebene Druckdaten/Ansichten (Proof) und ggf. vereinbarte Referenzmuster.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsausführung notwendigen Informationen, Daten und Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund verspäteter/fehlerhafter Mitwirkung trägt der Kunde; vereinbarte Lieferfristen verschieben sich entsprechend.
Für zur Herstellung erforderliche Werkzeuge oder Arbeitsmittel (z. B. Stanz-, Präge-, Siegel- oder Klischeewerkzeuge) fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, deren gesonderte Berechnung wurde vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart. Werkzeuge und Arbeitsmittel verbleiben in unserem Eigentum; eine Herausgabepflicht besteht ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Muster, Prototypen und Vorserien dienen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Referenzmuster vereinbart, der Veranschaulichung. Abweichungen (z. B. Farbe, Materialcharge, Veredelung, Passer) können insbesondere gegenüber der späteren Serienproduktion auftreten.
Wir können Aufträge ablehnen oder aussetzen, wenn Inhalte gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Vorgaben verstoßen oder wenn eine technische Umsetzung nach zumutbarer Prüfung nicht möglich ist.
Sofern der Auftrag Druck-/Gestaltungsdaten umfasst, stellt der Kunde diese in dem von uns vorgegebenen oder branchenüblichen Format zur Verfügung (z. B. PDF/X). Die Daten müssen insbesondere hinsichtlich Maße, Beschnitt, Auflösung, Farbmodus und Schriften/Verknüpfungen druckfähig sein.
Eine Prüfung der Daten erfolgt, sofern nicht ausdrücklich als kostenpflichtige „Datenprüfung/Preflight inkl. Korrektur“ beauftragt, nur in Bezug auf offensichtliche technische Umsetzbarkeit. Inhaltliche Prüfungen (z. B. Rechtschreibung, Markenrechte, Lesbarkeit, Farbwirkung, Corporate‑Design‑Konformität) schulden wir nicht.
Soweit vereinbart, erhält der Kunde einen Korrekturabzug/Proof (digital oder physisch). Der Kunde hat diesen sorgfältig zu prüfen und in Textform freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte.
Ein digitaler Proof ist, sofern nicht ausdrücklich als farbverbindlich vereinbart, nicht farbverbindlich. Farbverbindlichkeit kann nur durch ausdrücklich vereinbarte Verfahren erreicht werden (z. B. farbverbindlicher Proof/Andruck nach definierter Norm, Referenzmuster).
Änderungen nach Freigabe (z. B. Motiv-, Text-, Farb- oder Layoutänderungen) sind nur nach erneuter Vereinbarung möglich und können Mehrkosten sowie eine Verschiebung von Lieferterminen verursachen.
Bei der Herstellung individuell gefertigter Druck- und Verpackungsprodukte sind produktions- und materialbedingte Abweichungen technisch nicht vollständig vermeidbar. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich, technisch bedingt und für den vereinbarten Verwendungszweck zumutbar sind.
Produktionsbedingt kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen kommen (z. B. durch Anlauf, Einrichtung, Ausschuss, Qualitätsselektion). Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich eine „Exaktmenge“ in Textform vereinbart wurde. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Wenn der Kunde eine besonders enge Toleranz oder farbverbindliche Ergebnisse benötigt, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden (z. B. Andruck, farbverbindlicher Proof, Referenzmuster, definierte Norm/Profil).
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versand-/Transportkosten und ggf. sonstiger Nebenkosten.
Bei Lieferungen/Leistungen, bei denen umsatzsteuerliche Sonderregelungen anwendbar sind (z. B. Reverse‑Charge, innergemeinschaftliche Lieferung), erfolgt die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen Angaben/Nachweise (z. B. gültige USt‑IdNr.) rechtzeitig bereitzustellen.
Bei Lieferungen in Drittländer (z. B. Schweiz) können zusätzlich Zoll, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Abwicklungsgebühren anfallen. Diese Kosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bei individuell gefertigten Produkten können wir Vorkasse, Teilzahlung oder eine Anzahlung verlangen. Details ergeben sich aus dem Checkout bzw. der Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns. Etwaige Bank- und Überweisungsgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der Kunde.
Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln sind im Übrigen nur in angemessenem Umfang zulässig und nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Bei individuellen Produktionen beginnt die Lieferzeit in der Regel erst nach vollständiger Klärung aller Spezifikationen, Eingang der druckfähigen Daten sowie ggf. Freigabe des Proofs und Zahlungseingang (sofern Vorkasse/Anzahlung vereinbart).
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Versanddienstleister/Spediteur bzw. bei Abholung mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wählen wir Versandart und Versanddienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.
Bei Lieferungen in Drittländer (z. B. Schweiz) können Lieferfristen durch Zollabfertigung und behördliche Prüfungen beeinflusst werden. Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung von Lieferfristen.
Höhere Gewalt und unvorhersehbare, nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Energie-/Rohstoffengpässe, Transportstörungen) können Lieferfristen angemessen verlängern. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag sowie aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen übliche Risiken angemessen zu sichern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Verarbeitet, verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware, erfolgt dies für uns als Hersteller; wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen verarbeiteten Waren, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wir dürfen diese Ermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu (z. B. Pfändung), hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen.
Individuelle Aufträge können nach Produktionsfreigabe bzw. nach Freigabe des Proofs grundsätzlich nicht mehr storniert oder geändert werden, es sei denn, wir stimmen im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.
Bis zur Produktionsfreigabe sind Stornierungen/Änderungen nur nach Prüfung im Einzelfall möglich. In diesem Fall berechnen wir die bis dahin entstandenen Aufwände (z. B. Beratung, Satz/Grafik, Datenprüfung, Muster, Werkzeuge, Einrichtungskosten, Materialdisposition) sowie ggf. weitere nachweisbare Kosten Dritter.
Wünscht der Kunde Änderungen während der laufenden Bearbeitung, kann dies zu Mehrkosten und zu einer Anpassung der Liefertermine führen. Wir informieren den Kunden hierüber vor Umsetzung.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Abweichungen innerhalb der in diesen AGB beschriebenen produktionstechnischen Toleranzen oder bei Abweichungen, die auf vom Kunden freigegebene Daten/Proofs oder vom Kunden bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind.
Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, sind Mängelrechte insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden Vorschriften (z. B. Produkthaftung).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Zweifache des Netto‑Auftragswerts der betroffenen Lieferung/Leistung. Alternativ kann eine abweichende Haftungsobergrenze ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Image-/Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung (z. B. rechtswidrige Inhalte/Daten) beruhen.
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Logos, Texte, Bilder, Marken, Designs) verfügt und dass durch die Nutzung/Produktion keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde räumt uns für die Vertragsdurchführung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein, soweit dies zur Herstellung der Produkte erforderlich ist (z. B. Vervielfältigung, technische Anpassung/Umwandlung von Dateiformaten).
Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen rechtswidriger Inhalte gegen uns geltend gemacht werden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Wir sind berechtigt, Aufträge auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Soweit der Kunde im Rahmen des Projekts vertrauliche Informationen übermittelt (z. B. interne Inhalte, unveröffentlichte Produkteinführungen), werden diese von uns vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende, nicht abdingbare Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.